Unterbringung Krušné Hory (Erzgebirge)
Wir bieten zur Untermietung an: Unterbringung im Erzgebirge im hölzernen Landhaus "U Valášků" - Höhe über dem Meeresspiegel von knapp 1000 Meter, romantische Landschaft des Erzgebirges, unweit von Boží Dar, am Rande der Gemeinde Horní Blatná.
Weihnachten, Silvester und kürzere Aufenthalte: auf Anfrage
Ferienhaus für max. 8 Personen mit der Möglichkeit zum Sommerzelten auf einem großen Garten, Lagerfeuerstelle und Platz für Hochzeitszeremonien; die reguläre Anreise ist samstags ab 13:00 Uhr und die Abreise samstags bis 11:00 Uhr, nach Absprache können die Schlüssel in einem Sicherheitsschließfach hinterlegt werden.
Im Preis inbegriffen:
Handtücher sind nicht im Preis enthalten.
Vor Ort zu zahlen:
Haustiergebühr: 30 CZK / Tag
Strom: T1 (6 CZK / 1 kWh),
T2 (3 CZK / 1 kWh)
Kurtaxe: 30 CZK / erwachsene Person / Nacht
Allgemeine Bedingungen
Der Vermieter übergibt das Objekt persönlich, oder durch Vermittlung einer beauftragten Drittperson, am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit. Direkt nach der Ankunft werden die Schlüssel übergeben und der Mieter wird mit der Grundverwendung des Landhauses (elektrische Energie beim teuren Tarif beträgt 6CZK/1kWh, beim billigen Tarif 3CZK/1kWh, Wasser, Küche usw.) vertraut gemacht. Das Landhaus wird mit neu bezogenen Betten, Toilettenpapier und in einem allgemein aufgeräumten Zustand übergeben. Dem Mieter ist bewusst, dass er, um die Reservierung gültig zu machen, so früh wie möglich eine vereinbarte Anzahlung auf das Konto des Vermieters zu überweisen hat. Die restliche Summe wird vor Ort bei der Schlüsselübergabe bar bezahlt. Der Vermieter erhält bei der Übergabe des Landhauses eine im Voraus vereinbarte Kaution. Diese Kaution wird bei der Abreise nach dem Zahlungsabzug des aktuellen Energieverbrauchs abgerechnet. Der Mieter wird das vermietete Grundstück ordnungsgemäß aufrecht halten und jeglichen Schaden (im Laufe des Aufenthaltes) bar bei der Zurückgabe des Objekts an den Vermieter bezahlen. Im Falle, dass der Mieter von dem vereinbarten Vertrag zurücktritt, wird eine vereinbarte Stornogebühr berechnet. Sollte das Objekt nicht ordnungsgemäß aufgeräumt werden – im Stand, im welchen es übernommen wurde – räumt sich der Objektinhaber das Recht ein, die Aufräumarbeiten in der Höhe von 500 CZK zu verrechnen. Das Objekt muss spätestens bis zur vertraglich ausgemachten Aufenthaltsbeendigung, die immer im Vertrag verankert wird, verlassen werden. In der Zeit der Übergabe übernimmt der Mieter das aufgeräumte Objekt von der dazu berechtigten Person und soll mit der Bedienung aller elektrischen Geräte bekannt gemacht werden. Auf eventuelle Mängel soll sofort nach der Objektübernahme hingewiesen werden. Bei der Übergabe wird der Zählerstand aufgezeichnet und die verbrauchte Energie wird vom Mieter nach der Aufenthaltsbeendigung bezahlt.
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